Aktuelles zum Unternehmensrecht

  • Auf Betreiben der Wirtschaftskammer soll die "GmbH light" kommen. Statt € 35.000,- soll das Stammkapital nur lediglich € 10.000,- betragen, die Mindestkörperschaftsteuer statt € 1.750,- nur € 500,-. Weiters soll die Gründung billiger und leichter werden. Das Modell ist nicht unbestritten, daher wird es wohl kaum vor der Wahl kommen .....
  • Aus steuerlicher Sicht gibt es derzeit sonst kaum wesentliche Neuerungen im Unternehmensrecht. Zumindest nicht für Unternehmen, die von uns betreut werden. Sobald sich was tut, werden wir es Ihnen mitteilen.

Hier zunächst Grundsätzliches, das immer gilt:

  • Vor Gründung eines Unternehmens sollte man sich gründlich mit dessen Rechtsform und den damit verbundenen Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Man sollte dabei vor allem den Grundsatz "nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen" beachten.
  • Da gilt auch das Sprichwort: "erst denken, dann handeln"; Nicht zuerst die obligate "GmbH" gründen und dann ein Beratungsgespräch suchen ...
  • Auch wenn man "Klein" (= Einzelunternehmer) anfängt, so kann man die Rechtsform jederzeit - sogar rückwirkend - ändern.