Folgende Leistungen dürfen wir nach BiBuG idgF für Sie erbringen:

  • Erstellung der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung von Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs 3 EStG;
  • Abschluss von Büchern (der Erstellung von Bilanzen) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzten Merkmale;
  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg undter Ausschluss jeglicher Vertretung;
  • Elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch gemäß  § 9 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
  • Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den unabhängigen Verwaltungssenaten, dem unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof;
  • Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen, Übernahme von Geld- und Geldeswert in meinem (unserem) Namen;
  • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheit der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften;
  • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren;
  • kalkulatorische Buchhaltung (Kalkulation);
  • sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten;
  • Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen;
  • Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten;
  • Vertretung bei Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber unmittelbar durchzuführenden vorgenannten Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen;
  • Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen
  • sämtliche Tätigkeiten gemäß § 32 GewO (allgemeine Rechte von Gewerbetreibenden).